DBfK aktuell - Juli 2026

Deutlicher Nachbesserungsbedarf im Pflegeneuordnungsgesetz

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Pflegeversicherung reformieren. Der Referentenentwurf greift wichtige Themen wie Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung auf. Aus Sicht des DBfK bleibt er jedoch in seiner jetzigen Form fachlich unzureichend und setzt zu stark auf Einsparungen statt auf nachhaltige Strukturreformen.

Ein zentraler Punkt ist die geplante Pflegebegleitung. Sie kann die Versorgung verbessern, wenn sie als pflegefachliche Leistung ausgestaltet, qualifizierten Pflegefachpersonen übertragen und verlässlich finanziert wird. So könnten Angehörige entlastet und Krisen in der häuslichen Versorgung früher verhindert werden. Dafür braucht es auch eine rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN). Gleichzeitig sollten bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsangebote konsequent eingebunden werden, anstatt neue Parallelstrukturen zu schaffen.

Kritisch bewerten wir außerdem, dass der Gesetzentwurf Leistungen in frühen Pflegegraden einschränkt, Entlastungen zeitlich verschiebt und den Zugang zu Leistungen erschwert. Gerade frühzeitige Unterstützung ist jedoch entscheidend, um die Versorgung zu Hause langfristig zu stabilisieren.

Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sehen wir kritisch. Eine Überprüfung der Kriterien ist grundsätzlich möglich, muss aber fachlich fundiert, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen erfolgen. Veränderungen dürfen nicht dazu führen, den Zugang zu Leistungen einzuschränken, sondern müssen den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abbilden.

Nachbesserungsbedarf ergibt sich auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen. Neue ambulante Versorgungsstrukturen können nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer verlässlichen Finanzierung entstehen.

Deutlich kritisieren wir zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. Nach Jahren der Bemühungen, den Pflegeberuf – insbesondere in der Langzeitpflege – attraktiver zu machen, wäre dies ein Rückschritt und ein falsches Signal an die Berufsgruppe.

Wir fordern, die Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Professionelle Pflege muss mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen die Rolle erhalten, die sie für eine zukunftsfähige Versorgung übernehmen kann.

Diese Kritikpunkte und konkrete Änderungsvorschläge hat der DBfK in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zum Gesetzentwurf deutlich gemacht.

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