Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 den Weg für umfangreiche Eingriffe in die Finanzierung des Gesundheitswesens freigemacht. Ziel der Bundesregierung ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung künftig enger an deren Einnahmen zu koppeln und damit den weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.
Die Bundesregierung bezeichnet diesen Ansatz als einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Nach den Planungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen bereits 2027 um mehr als 16 Milliarden Euro entlastet werden, bis 2030 soll das Einsparvolumen auf über 38 Milliarden Euro anwachsen.
Für die professionelle Pflege sind die Auswirkungen erheblich. Zwar wurden einzelne Regelungen im parlamentarischen Verfahren entschärft, dennoch setzt das Gesetz an zentralen Stellschrauben der pflegerischen Versorgung an.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Abschied von der PPR 2.0
Eine der folgenreichsten Entscheidungen betrifft die Personalbemessung. Mit dem Gesetz entfällt die rechtliche Grundlage für die PPR 2.0. Das vom DBfK seit Jahren unterstützte Instrument zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs wird damit abgeschafft.
Besonders kritisch ist aus Sicht des DBfK die Abkehr von einer am Pflegebedarf orientierten Personalbemessung. Die PPR 2.0 und ihre Weiterentwicklung zur PPR 2.x sind die zentrale Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Pflege. An ihre Stelle tritt lediglich die allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser, ausreichend Personal vorzuhalten. Eine solche Generalnorm ersetzt jedoch keine verbindlichen Personalbemessungsinstrumente. Sie sagt weder aus, wie viel Pflegepersonal für den tatsächlichen Versorgungsbedarf erforderlich ist, noch schafft sie überprüfbare Maßstäbe für die Praxis. Gerade in einem System mit knappen Ressourcen und hohem Kostendruck ist das ein gefährlicher Rückschritt.
Das ist ein schwerer Fehler. Es steht zu befürchten, dass
sich die Erfahrungen aus den Jahren 1996 und 1997 wiederholen, als die PPR schon
einmal abgeschafft wurde und die Folgen für die Pflege deutlich spürbar waren:
Personal wurde abgebaut, Stellen blieben unbesetzt oder wurden nur verzögert
nachbesetzt, und der wirtschaftliche Druck auf die Pflege im Krankenhaus nahm
erheblich zu.
Pflegebudget: Erhalt mit neuen Grenzen
Lange stand sogar die vollständige Abschaffung des Pflegebudgets im Raum. Dazu kommt es nun nicht. Krankenhäuser erhalten weiterhin ein eigenes Budget für die „Pflege am Bett“. Allerdings verändert sich die Systematik grundlegend.
Ab 2027 wird die Budgethöhe auf Basis des Vorjahres fortgeschrieben. Zusätzliche Mittel können nur noch unter engen Voraussetzungen vereinbart werden. Steigen Personalbedarf oder Personalkosten stärker als gesetzlich vorgesehen, gibt es keine Möglichkeit zur Finanzierung.
Damit verliert das Pflegebudget seinen bisherigen Charakter
als Instrument zur Finanzierung tatsächlich entstehender Pflegekosten. Künftig
orientiert sich die Entwicklung stärker an vorgegebenen Ausgabenobergrenzen als
am Pflegebedarf der Patient:innen.
Tarifsteigerungen nur eingeschränkt berücksichtigt
Die Koalition verweist darauf, dass Tarifverträge weiterhin anerkannt werden. Gleichzeitig wird ihre Finanzierung begrenzt. Künftige Tarifsteigerungen oberhalb der allgemeinen Budgetentwicklung werden nur noch teilweise zusätzlich berücksichtigt.
Für Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer entsteht
dadurch ein wachsender Spagat: Einerseits sollen sie attraktive
Arbeitsbedingungen bieten und tarifliche Entwicklungen umsetzen, andererseits
stehen dafür nicht automatisch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung. Der
wirtschaftliche Druck dürfte damit weiter zunehmen.
Entlastungsstrukturen geraten unter Druck
Besonders weitreichend sind die Änderungen bei den pflegeentlastenden Maßnahmen. Die dafür bislang bereitgestellten Mittel werden schrittweise zurückgeführt und ab 2029 vollständig aus dem Pflegebudget herausgenommen.
Gleichzeitig dürfen unterstützende Tätigkeiten – etwa in den
Bereichen Administration, Logistik, Verwaltung oder Hauswirtschaft – künftig
nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden. Dies steht im klaren
Widerspruch zueinander: Einerseits sollen Pflegefachpersonen keine
pflegefremden Tätigkeiten mehr übernehmen, andererseits wird die Finanzierung
pflegeentlastender Maßnahmen gestrichen. Ohne tragfähige Alternativen besteht
weiterhin die Gefahr, dass Aufgaben, die eigentlich delegiert werden sollten, verstärkt
von Pflegefachpersonen ausgeführt werden.
Auswirkungen über die Krankenhäuser hinaus
Die Neuregelungen beschränken sich nicht auf den stationären Bereich. Auch Anbieter der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege müssen sich künftig auf engere finanzielle Spielräume einstellen. Zwar wurden Übergangsregelungen für tarifgebundene Leistungserbringer geschaffen, eine vollständige Abbildung steigender Personal- und Tarifkosten ist jedoch nicht vorgesehen.
Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich in der psychiatrischen
und psychosomatischen Versorgung ab. Dort werden Budgets stärker begrenzt und
nicht genutzte Mittel konsequenter zurückgeführt. Das kann insbesondere in
Bereichen problematisch werden, in denen der Fachpersonenmangel bereits heute
die Besetzung offener Stellen erschwert.
Einordnung des DBfK: Pflege ist kein Sparschwein
Aus Sicht des DBfK verfolgt das Gesetz einen problematischen Grundansatz. Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung orientiert sich künftig stärker an den finanziellen Möglichkeiten der Krankenversicherung als am tatsächlichen Bedarf der Patient:innen. Die grundsätzliche Richtung ist: Ausgaben werden gedeckelt, während die Anforderungen an die Versorgung weiter steigen werden.
Besonders kritisch bewertet der DBfK die Abschaffung der PPR 2.0. Gerade angesichts des bestehenden Fachpersonenmangels wäre eine verlässliche, bedarfsorientierte und transparente Personalbemessung wichtiger denn je gewesen. Stattdessen wird die Lücke zwischen dem vorhandenen Pflegepersonal und dem tatsächlichen Pflegebedarf wohl immer größer werden.
Hinzu kommt, dass die nur teilweise Finanzierung von Tarifsteigerungen und der Rückzug aus der Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen den Handlungsspielraum vieler Einrichtungen weiter einschränken werden. Die Gefahr besteht, dass notwendige Personalentwicklung, Stellenaufbau oder Entlastungsmaßnahmen künftig häufiger an finanziellen Grenzen scheitern.
Für den DBfK steht fest: Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig. Sie darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass die professionelle Pflege und damit die Versorgungsqualität unter Druck geraten. Wer eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten will, muss Personalbedarf und Versorgungsbedarf zum Ausgangspunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen machen – nicht die Begrenzung von Ausgaben. Pflege spielt eine zentrale Rolle bei der Transformation im Gesundheitswesen und bei der sich zukünftig noch größeren Herausforderung, eine alternde Bevölkerung adäquat zu versorgen. Deshalb gilt umso mehr: Pflege darf nicht kaputtgespart werden!
Welche konkreten Folgen die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Pflege im Krankenhaus, in der Psychiatrie und in der ambulanten Versorgung haben und weitere Informationen zur Kampagne des DBfK sind auf folgender Seite zusammengefasst: dbfk.de/keinsparschwein
