Im Februar hatte der DBfK in einem Positionspapier den geplanten 320-Stunden-Kurzbildungsgang für die Pflegefachassistenzausbildung kritisiert und verbindliche Qualitätsplanken gefordert. Das Niedersächsische Sozialministerium hat sich nun in einer internen Stellungnahme damit befasst.
Konkret hatte der DBfK in seinem Positionspapier gefordert, dass…
Das Ministerium weist die Kritik weitgehend zurück. In seiner Bewertung argumentiert es unter anderem, dass bereits vorhandene Praxiserfahrung und die Abschlussprüfung ausreichten, um die Ausbildungsqualität sicherzustellen. Zusätzliche Praxiszeiten oder verpflichtende Anleitungselemente seien daher nicht erforderlich. Außerdem gebe es bislang keine Hinweise auf Qualitätsprobleme im praktischen Einsatz von Absolvent:innen des Kurzbildungsgangs. Auch ein Risiko, dass Pflegefachassistenzen künftig Pflegefachpersonen ersetzen könnten, sieht das Ministerium nicht.
Der DBfK Nordwest hält diese Argumentation für nicht überzeugend. Denn das Ministerium blendet dabei aus, dass der Bundesgesetzgeber die Pflegefachassistenz ausdrücklich als Heilberuf mit patient:innensicherheitsrelevanten Aufgaben ausgestaltet hat, etwa ärztlich angeordneten Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Injektionen. Gerade deshalb sind strukturierte Praxisanleitung und Praxisbegleitung zentrale Bestandteile der regulären Ausbildung und könnten nicht allein durch Berufserfahrung oder eine Abschlussprüfung ersetzt werden. Der DBfK steht deshalb weiterhin hinter seinen Forderungen.