Berufspädagogische Pflichtfortbildung gem. § 4 (3) PflAPrV
Eine eingeschränkte Mobilität kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität für zu pflegende Menschen bedeuten. Das erhöhte Risiko weiterer gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.b. Dekubitus, Surz) bis hin zu einer Ortsfixierung, kann durch pflegerische Maßnahmen und einer motivierenden Umgebungsgestaltung reduziert werden.
Die theoretische Verortung dieses Themas liegt in der CE 02 A (Rahmenlehrpläne der Fachkommision nach § 53 PflBG) und wird bereits während der Zeit im Orientierungseinsatzes an den Schulen vermittelt. Um eine Kompetenzanbahnung auch in der praktischen Ausbildung gewährleisten zu können, bedarf es Überlegungen, WAS wir WIE in Anleitungnssituaionen umsetzen können.
Folgend die Inhalte der Fortbildung:
Referentin:
Gaby Leykamm
Berufspädagogin im Gesundheitswesen B.A.
Praxisanleiterin (DKG)
Referentin Nordbayern
Benötigte Technik:
Stabile Internetverbindung
Lautsprecher/ Kopfhörer sowie Mikrofon und Kamera
Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone)
Wichtig:
Unsere Fortbildungen finden in Online-Präsenz statt und sind auf Interaktion und Austausch ausgerichtet.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kamera dauerhaft eingeschaltet ist, denn nur so können wir Ihnen einen Nachweis über die Teilnahme ausstellen. Danke!
Hinweise für das Geltendmachen von Pflichtfortbildungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in:
Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über die aktuell gültigen Vorgaben zu Pflichtfortbildungen!
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0