Schluckstörungen gehören zu den häufigsten Problemen in der Pflege – vor allem im Alter oder nach neurologischen Erkrankungen. Doch woran erkennt man eine Dysphagie, welche Risiken bestehen und wie kann man im Pflegealltag sicher reagieren?
In dieser praxisnahen Fortbildung erhalten Sie einen kompakten Überblick über Anatomie und Physiologie der Nahrungsaufnahme sowie die typischen Symptome einer Dysphagie. Sie lernen Ursachen kennen, z. B. nach Schlaganfall oder bei Demenz, und erfahren, wie logopädische und apparative Diagnostik unterstützt.
Besonderes Augenmerk liegt auf pflegerischen Handlungsmöglichkeiten: von der richtigen Körperhaltung und Lagerung über Anpassungen der Kostform bis hin zum Verhalten bei akuten Verschluck-Situationen.
Praktische Tipps, kleine Alltagsübungen und der Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen machen diese Fortbildung besonders wertvoll – damit Sie Betroffene sicher begleiten und ihre Lebensqualität verbessern können.
Inhalte
Methoden
Trainerinput, Einzelarbeit, Gruppen- und Partnerarbeit, Praktische Übungen mit Fallstudien, Einsatz von Kurzvideos
Zielgruppe
Pflegefachpersonen aller Pflegesettings
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung; PC, Laptop oder Tablet mit funktionierender Kamera und Mikrofon (Headset wenn möglich); Einzelarbeitsplatz
Referentin
Beatrice Fallscheer
Staatl. Geprüfte Logopädin
B. Sc. Health Care Studies
ENWAKO®-Advanced-Trainerin
Anerkennung
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz können 8 Fortbildungspunkte erwerben.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.