Am heutigen Tag erfahren Sie, wie sich die Rolle der Praxisanleitenden wandelt und Sie bekommen Impulse zur Transformation.
Lernen Sie konkrete Beispiele zur Umsetzung gelingender Praxisanleitung kennen.
Vormittag: Rolle der Praxisanleitenden
• Vorstellung – Absprachen – Agenda
• Teil 1: Impulsvortrag „Praxisanleitende als Krisenmanager?!“
• Teil 2: 4 Säulen der Aufgaben von Praxisanleitenden nach d. PflBG & PflAPrV
-> World Café
Zeit für Kaffee & Gespräche
• Teil 3: Das richtige Anleitungsthema auswählen
• Teil 4: Was ist Anleitung – was ist Anleitezeit?
Nachmittag: Anleitekonzepte vorgestellt
• Teil 5: Das Gleichnis vom Beifahrer
• Teil 6: Konzepte vorgestellt:
Blended Training
Pro & Contra – ein Dilemma
Rooms of Horror
dazwischen: Zeit für Kaffee & Gespräche
• Teil 7: Ein Beispiel für Funlearning – Anleitung, die Spaß macht!
Zielgruppe
Praxisanleiter:innen
Hybrid-Seminar
Teilnahme vor Ort in Stuttgart oder per Zoom (mit PC/Laptop inkl. Kamera und Mikrofon; Einzelarbeitsplatz!);
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Das Seminar findet bei mind. 5 Präsenz-Teilnehmenden statt.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter "Abweichender Rechnungsempfänger" -> "Weitere Angaben zur Institution / Firma - 3" an, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.
Referent
Stephan Laube
Gesundheits- und Krankenpfleger, Bachelor Angewandte Pflegewissenschaften, Masterstudierender Erwachsenenbildung, Leiter der hauptamtlichen Praxisanleiter der ALB FILS KLINIKEN Göppingen
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.