Jeder Mensch hat ein Recht auf Kommunikation, die den individuellen Fähigkeiten entspricht. Viele Auszubildende sind keine Muttersprachler und haben unterschiedlichen Bedarf an Lernmethoden.
Gelingende Kommunikation vermittelt Erfolgserlebnisse, missglückte Kommunikation schafft Stress und blockiert Entwicklungen. Die Unterstützte Kommunikation (UK) bietet ganz verschiedene Möglichkeiten, um fehlende oder nicht ausreichende Verbalsprache zu unterstützen und Verstehen zu ermöglichen.
Die Leichte Sprache ist ein anerkanntes Medium um Inhalte verständlich zu vermitteln.
Das Seminar möchte die Methoden der leichten Sprache und der Unterstützten Kommunikation für die Praxisanleitung fruchtbar werden lassen.
Inhalt
Methoden
Vortrag, Kleingruppenarbeit, Selbsterfahrung
Bitte mitbringen:
Alltagsbeispiele
Texte
Zielgruppe
Praxisanleitende, Pflegepädagog:innen
Referentin
Elke Schätzle
Heilerziehungspflegerin, Heilpädagogin, Fachberaterin für Unterstützte Kommunikation, Referentin der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.