Unternehmerschulung gemäß BuS-Rahmenvertrag zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
In dieser Pflichtschulung für das Alternative Betreuungsmodell BuS lernen Sie als Arbeitgeber:in, wie Sie die gemäß DGUV Vorschrift 2 erforderlichen Maßnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einleiten, auf ihre Wirksamkeit überprüfen und falls erforderlich entsprechend anpassen, damit diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Rahmen der „alternativen bedarfsorientierten Betreuung" haben Sie zwar gem. §2 und §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen, brauchen dann lediglich bei einem zusätzlichem Bedarf (z.B. Regeluntersuchungen G 42, Impfungen, akute Nadelstichverletzungen) oder wichtigen Änderungen im Betrieb die Leistungen Ihres bestellten Betriebsarztes oder Ihrer bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) in Anspruch nehmen. Es ist reichlich Zeit für die Diskussion Ihrer Praxisfragen eingeplant.
Referent:
Roland Schreiber (Dipl.-Ing., M. Eng)
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.