Gerade in einem neuen Berufsfeld sind Konflikte unvermeidbar und auch notwendig. Ein wichtiges Thema dabei sind die Emotionslagen im Umgang mit Auszubildenden, Schüler:innen, Eltern, Pädagog:innen und sonstigen Akteuren, die gemanagt werden müssen, um zu guten Lösungen zu kommen. Mit der richtigen Strategie und Kommunikation, passend zum Konflikt, sollte es gelingen! Lernen Sie, Konflikte proaktiv anzugehen und dabei die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Hierzu nutzen wir Erfahrungen aus der Kommunikation, Mediation und Coaching.
Inhalt
Methoden
Impulse wechseln mit Gruppenarbeit und Austausch im Plenum.
Zielgruppe
Praxisanleitende, Pflegepädagog:innen, Schulgesundheitspflegefachpersonen, Pflegefachpersonen aller Pflegesettings
Referenten
Klaus Merten
Mediator (zert. Univ.), Theaterschaffender, Schiedsmann der Stadt Mainz
Frank Stricker-Wolf
Mediator (Univ.), Lehrer für Pflegeberufe, BBA
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung; PC, Laptop oder Tablet mit funktionierender Kamera und Mikrofon (Headset wenn möglich); Einzelarbeitsplatz
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz können 8 Fortbildungspunkte erwerben.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.