Die Pflegeberatung von Kindern und Jugendlichen stellt Beraterinnen und Berater vor besondere fachliche Herausforderungen. Neben den speziellen Regelungen der Pflegeversicherung spielen altersspezifische Bedürfnisse, familienorientierte Beratungsansätze sowie aktuelle Entwicklungen eine entscheidende Rolle.
Mit unserer neuen fünfteiligen Fortbildungsreihe erhalten Sie praxisnahes Fachwissen zu den wichtigsten Themen der Pflegeberatung für Kinder und Jugendliche. Die einzelnen Module bauen thematisch aufeinander auf und vermitteln fundierte Kenntnisse, die Sie unmittelbar in Ihrer Beratungspraxis anwenden können.
Themen der Fortbildungsreihe:
Besonderheiten in der Begutachtung von Kinder und Jugendlichen
Leistungen der Pflegeversicherung - was ist bei Beratungen von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen relevant?
Pflegeberatung für Kinder und Jugendliche – Möglichkeiten und Grenzen
Neurodivergenz in der Pflegeberatung
ME/CFS in der Pflegeberatung
Für den größtmöglichen Lernerfolg empfehlen wir die Teilnahme an der gesamten Fortbildungsreihe. Selbstverständlich können die einzelnen Termine auch unabhängig voneinander gebucht werden.
Freuen Sie sich auf praxisorientierte Vorträge unseres Referenten Markus Oppel, spannende Fallbeispiele und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Beratungsarbeit.
Dozent:in:
Markus Oppel
Pflegeberater, Anerkannte neutrale Beratungsstelle, Sachverständiger

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Fernbleiben oder bei einer Abmeldung am Veranstaltungstag sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.