Wann ist ein Wille nicht mehr selbstbestimmt? Warum sind Dilemmata nicht lösbar und werden im Pflegealltag trotzdem „gelöst“? Was ist menschenwürdige Pflege? Was kann eine Ethische Fallbesprechung (EFB) leisten?
Ethische Grundbegriffe sind häufig schillernd. Sie dienen als moralisierende Kampfbegriffe, ohne zu wissen, was sie bedeuten (sollten). Auch in der Ausbildung kommen sie oft zu kurz, obwohl sie wichtig für eine präzise Kommunikation im Team und mit Angehörigen sind.
Eine Ethische Fallbesprechung ist wohl die praktischste ethische Methode für Teams. Obwohl sie kein Allheilmittel ist, hilft sie, herausfordernde Sachverhalte prinzipienorientiert zu reflektieren.
Inhalt
Anhand von Praxisbeispielen aus der Pflege reflektieren wir ihre Bedeutung und diskutieren Lösungsmöglichkeiten für Anwendungsprobleme.
Zielgruppe
Praxisanleitungen, Pflegepädagog:innen, interessierte Pflegefachpersonen aus allen Pflegesettings
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung, je Teilnehmer:in ein PC, Laptop oder Tablet (kein Smartphone) mit Kamera und Mikrofon (optimal ist ein Headset), Einzelarbeitsplatz
Methoden
Kurzimpulse, Austausch im Plenum und in Gruppen zu Fallbeispielen und in methodischer Vielfalt (z.B. Kahoot, szenisches Spiel)
Referent
Dr. Bernhard Preusche
Bildungsreferent DBfK Südwest e. V., Pflegeethiker, Coach
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Registriert beruflich Pflegende können acht Punkte geltend machen.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.