Was tun bei fragwürdigen Arbeitsanweisungen?

30.01.2026

Es kommt vor, dass unsere Mitglieder Rat bei uns suchen, weil sie eine Arbeitsanweisung bekommen haben, die sie aus fachlicher, ethischer oder rechtlicher Sicht problematisch finden. Diese Handlungsmöglichkeiten gibt es.

Grundsätzlich können sich beruflich Pflegende auf ihre Remonstrationspflicht berufen und Weisungen ablehnen, die mit ihrer professionellen Verantwortung und ihrem berufsethischen Selbstverständnis unvereinbar sind. Unsere Mitglieder haben den Vorteil, sich beim DBfK Nordwest Unterstützung in Form einer Rechtsberatung holen und das weitere Vorgehen besprechen zu können. 

In aller Regel lohnt sich im ersten Schritt ein Gespräch mit den direkten Ansprechpartner:innen im Unternehmen. Dabei kann es helfen, sich mit Kolleg:innen zusammenzuschließen, die die eigene Position stützen.

Führt das zu keiner Lösung, kommt im nächsten Schritt eine Beschwerde nach dem Hinweisgeberschutz in Frage. Mehr dazu in unserer Handreichung Hinweisgeberschutz vom März 2024 im Mitgliederportal auf der DBfK-Webseite oder im Mitgliederbereich der DBfK App unter Medien > Antworten auf arbeitsrechtliche Fragestellungen (Handreichungen). Die Betroffenen können sich ggf. auch an die zuständige Aufsichtsbehörde werden. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Angehörige und gesetzliche Betreuer:innen der zu pflegenden Personen ins Boot zu holen.

Ein Fallbeispiel aus der Praxis können unsere Mitglieder in der aktuellen Januar-Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Gezielt informiert nachlesen – zu finden unter anderem im Mitgliederbereich der DBfK App unter Magazine. Im betreffenden Beitrag geht es um das Thema „Waschen im Nachtdienst“.

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