Reform des Gesundheitswesens: DBfK bezieht Stellung zu Gesetzesvorhaben

30.04.2024

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezieht Stellung zu den Referentenentwürfen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVG). Die Botschaft ist klar: Grundlegende Reformen sind nötig und sie müssen dem Stellenwert der Profession Pflege für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung Rechnung tragen.

„Es steht außer Frage, dass wir grundlegende Reformen des Gesundheitssystems brauchen. Wir hatten daher große Erwartungen an die Gesetzesinitiativen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die ineinandergreifende Reformen versprachen. Allerdings sind von den guten Ansätzen in den aktuellen Entwürfen nur wenige Bruchstücke verblieben“, attestiert DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper den beiden Referentenentwürfen, zu denen das Ministerium die Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen hatte. „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht bekanntermaßen vor großen Herausforderungen. Die Gruppe der älteren Menschen wächst, das Krankheits- und Morbiditätsspektrum ist geprägt von chronischen und Mehrfacherkrankungen, die mit zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf einhergehen. Die Vermeidung von Krankheit und wachsendem Pflegebedarf erlangt damit hohe Priorität – mehr multiprofessionelle Versorgung ist gefragt. Leider fehlen im Vergleich zu den vorigen Entwürfen wesentliche Elemente, die auf diese Herausforderungen einzahlen würden: Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und für den urbanen Raum Gesundheitskioske. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht.“

Positiv hebt der DBfK hervor, dass eine erweiterte Beteiligung der Berufsverbände der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeräumt werden soll, allerdings sollte hier noch mutiger angesetzt werden.

Der DBfK hat auch zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVG) Stellung genommen. „Wir sehen großes Potenzial in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die bestehende Versorgungslücken schließen können, wenn sie entsprechend konzipiert werden“, so Klapper. „Diese Einrichtungen sollten aus unserer Sicht auch unter pflegerischer Leitung stehen können. Für Pflegegeleitete Krankenhäuser gibt es internationale Vorbilder, sie müssen je nach regionalem Bedarf auch in Deutschland möglich sein.“

In seiner Stellungnahme hat der DBfK außerdem gefordert, dass Pflegequalität in die Qualitätskriterien zur Bestimmung der Leistungsgruppen einfließen müsse. „Strukturqualität kann nicht nur medizinisch-technisch definiert werden, sondern muss auch die pflegerische Komponente enthalten, denn der Zusammenhang zwischen Outcomes, Komplikationen und Mortalität der Patient:innen und der pflegerischen Personalausstattung ist in vielen Studien belegt worden. Pflegequalität als Kriterium für die Leistungsgruppen kommt allerdings im aktuellen Entwurf des KHVVG nicht vor. Die Rolle der professionellen Pflege bleibt damit ungewiss“, so Klappers Einschätzung.

Aus Sicht des DBfK könnten das GVSG, wenn Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen als Ansätze wieder aufgegriffen werden, das KHVVG mit den genannten Konkretisierungen und das ebenfalls initiierte Pflegekompetenzgesetz wirksam ineinandergreifen. Eine Krankenhausstrukturreform erfordert gleichzeitig die Stärkung der Primärversorgung. „Insgesamt bleiben also beide Gesetze noch hinter dem zurück, was wir erwartet haben und was zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland führen könnte. Denn eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung aus einer Hand, die Kontinuität sichert und unterschiedliche Gesundheitsleistungen koordiniert, ist für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem unumgänglich“, sagt Bernadette Klapper. „Und sie ist angewiesen auf gut qualifiziertes Pflegepersonal, das seine Kompetenzen selbstständig und eigenverantwortlich einsetzen kann. Wenn die beiden Gesetzesentwürfe noch überarbeitet werden, kann das noch ausstehende Pflegekompetenzgesetz das Puzzleteil sein, das die einzelnen Reformgesetze verbindet und die Weichen in die richtige Richtung stellt“, so Klappers Fazit.

Anja Kathrin Hild
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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