DBfK unterstützt Initiative zur Beibehaltung der gedruckten Packungsbeilage

Plädoyer für ein hybrides Modell, ergänzt durch ein sinnvolles digitales Format

13.10.2025

Vor dem Hintergrund der auf EU-Ebene geplanten Reform des Arzneimittelrechts und deren bevorstehender nationaler Umsetzung appelliert der DBfK zusammen mit weiteren Gesundheitsverbänden an die Gesetzgebenden für eine Regelung, die den Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellt.

Dazu betont Vera Lux, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), in ihrem Statement: „Gesundheitsrelevante Informationen müssen uneingeschränkt und barrierefrei verfügbar sein. Wir können insbesondere bei älteren Menschen weder verpflichtend noch selbstverständlich voraussetzen, dass sie einen digitalen Zugang haben. Deshalb sehen wir die geplante elektronische Packungsbeilage (ePI) als sinnvolle Ergänzung, vorausgesetzt, sie erfolgt datenschutzkonform und stellt die Patient:innensicherheit in den Mittelpunkt. Der gedruckte Beipackzettel muss bleiben als analoge Möglichkeit, sich über den Gebrauch und die Sicherheit von Arzneimitteln zu informieren – übrigens auch ein Wunsch von 79 Prozent der Verbraucher:innen. Dieser Appell muss von den politisch Verantwortlichen gehört und umgesetzt werden.“ 

Die Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI) 

Die unterzeichnenden Organisationen neben dem DBfK:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
Das PatientenForum e.V. 
Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen Adexa
Die Apothekengewerkschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe)
Deutsche Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit und Bevölkerungsmedizin e.V. (DGÖGB)
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD)

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