
Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin als Referentenentwurf. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus. Danach folgen die weiteren Beratungen von Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag. Für uns heißt das: Jetzt ist der Zeitpunkt, problematische Regelungen zu verändern, bevor sie Gesetz werden.

Politische Entscheidungen verändern sich, wenn viele Menschen ihre Erfahrung, ihre fachliche Perspektive und ihre Stimme einbringen. Jede und jeder wählt den Schritt, der persönlich gerade am besten passt – zwei Minuten, zehn Minuten, vor Ort oder dauerhaft im DBfK.
2 Minuten: Jede Praxiserfahrung zählt
Was würden die PNOG-Pläne im eigenen Arbeitsbereich konkret bedeuten? Wir bündeln die Rückmeldungen und bringen sie in politische Gespräche, Stellungnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein.
10 Minuten: professionelle Pflege sichtbar machen
Informationen und Aktionsmaterialien im Team, auf Social Media oder bei einer Veranstaltung nutzen. Je sichtbarer Pflegefachpersonen ihre fachliche Kritik machen, desto schwerer lässt sie sich politisch übergehen.
Vor Ort: Gemeinsam laut werden
An Protestaktionen und DBfK-Aktionen beteiligen. Auf dieser Seite finden sich die nächsten Termine und Hinweise zur Teilnahme.
Dauerhaft: Berufspolitische Stimme stärken
Eine Kampagne wirkt am stärksten, wenn sie auf einer starken Organisation aufbaut. Mitglied werden im DBfK oder eine Kollegin oder einen Kollegen für die gemeinsame berufspolitische Stimme gewinnen.
Als DBfK vertreten wir die Perspektive professioneller Pflege im Gesetzgebungsverfahren. Wir analysieren die Entwürfe, formulieren konkrete Änderungsvorschläge, führen Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene, bringen unsere Positionen in Anhörungen und Beteiligungsverfahren ein und machen die Folgen problematischer Regelungen öffentlich sichtbar. Gleichzeitig organisieren und unterstützen wir Protestaktionen, damit die Stimme von Pflegefachpersonen nicht nur in Papieren, sondern auch auf der Straße und in der Öffentlichkeit hörbar wird.
Aktueller Stand: Gesetzesentwürfe & Stellungnahmen
Der DBfK lehnt nicht jede Reformidee des PNOG ab. Aber zentrale Regelungen des Referentenentwurfs gefährden aus unserer Sicht Versorgungssicherheit, gute Arbeitsbedingungen und pflegefachliche Qualität. Diese Punkte müssen vor einem Beschluss grundlegend geändert werden.
Der Referentenentwurf sieht eine befristete Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen vor. Das ist aus Sicht des DBfK der falsche Weg. Tarifliche beziehungsweise tariforientierte Entlohnung und ihre verlässliche Refinanzierung sind zentrale Voraussetzungen dafür, Pflegefachpersonen zu halten, Fachpersonal zu gewinnen und Versorgung zu sichern.
Unsere Forderung: Zentrale Tariftreueregelungen müssen Bestand haben. Gute Entlohnung braucht eine verlässliche Refinanzierung.
Das PNOG verändert Schwellenwerte und Teile der Bewertungssystematik bei der Einstufung in Pflegegrade. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist die refinanzierbare Personalausstattung nach § 113c SGB XI unmittelbar an den Pflegegradmix gekoppelt. Werden künftig weniger höhere Pflegegrade erreicht, kann rechnerisch weniger Personal vereinbart werden – auch dann, wenn der tatsächliche pflegerische Unterstützungsbedarf nicht entsprechend sinkt. Das kann Arbeitsverdichtung und Qualitätsrisiken verstärken.
Unsere Forderung: Die Anhebung der Schwellenwerte streichen oder mindestens so lange zurückstellen, bis die Auswirkungen auf Pflegegradmix, Personalausstattung, Qualifikationsmix und Vergütung unabhängig untersucht sind. Bei einer Umsetzung muss ausgeschlossen sein, dass bei unverändertem Pflegebedarf weniger Personal refinanziert wird.
Mit § 113e SGB XI-E sollen bestimmte unbesetzte Stellenanteile teilweise in Transformationsstellenanteile für technische oder digitale Systeme überführt und der Personalausstattung gleichgestellt werden können. Digitalisierung kann die Arbeit von Pflegefachpersonen sinnvoll unterstützen. Problematisch wird sie dort, wo Technik an die Stelle realer personeller Kapazität tritt.
Unsere Forderung: Digitalisierung zusätzlich finanzieren. Qualifizierte Assistenz- und Fachpersonalanteile dürfen nicht durch fiktive Stellen ersetzt werden. § 113e SGB XI-E muss gestrichen oder grundlegend überarbeitet werden.
Eine präventionsorientierte Pflegebegleitung kann sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass bewährte Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebote wegbrechen. Bestehende qualifizierte Strukturen wie anerkannte Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste und weitere pflegefachliche Beratungsanbieter müssen einbezogen werden können. Kritisch sieht der DBfK außerdem eine Verknüpfung der Pflegebegleitung mit Kürzung oder Entzug von Leistungsansprüchen.
Unsere Forderung: Pflegebegleitung als pflegefachlich geprägte Unterstützungsleistung ausgestalten, bestehende Strukturen sichern, Übergänge lückenlos regeln und Sanktionen vermeiden.
Die Neuordnung ambulanter Leistungen darf bestehende Entlastungsmöglichkeiten nicht faktisch reduzieren. Planbare Auszeiten und vorübergehende Ersatzpflege sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass häusliche Pflegearrangements langfristig tragfähig bleiben. Auch bei Pflegegrad 1, beim bisherigen Entlastungsbetrag und beim neuen Sozialraumbudget muss verhindert werden, dass bewährte Unterstützungsangebote oder Tages- und Nachtpflege schlechter nutzbar werden.
Unsere Forderung: Entlastungsmöglichkeiten der Verhinderungspflege vollständig, planbar und niedrigschwellig erhalten und regionale Unterstützungsstrukturen stabilisieren.
Ambulante Notdienste und Akut-Kurzzeitpflege können Versorgungslücken schließen. Dafür braucht es jedoch reale Kapazitäten. Pflegerische Akutversorgung ist eine Vorhalte- und Sicherheitsleistung. Sie braucht Personal, Rufbereitschaft, Erreichbarkeit, Einsatzsteuerung, Wegzeiten, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie klare Regelungen zu Verantwortung und Haftung.
Unsere Forderung: Verbindliche und auskömmliche Versorgungs- und Vergütungsregelungen schaffen. Neue Ansprüche dürfen erst greifen, wenn die Leistungen regional tatsächlich verfügbar sind.
Pflegeversicherung langfristig verlässlich finanzieren
Die Finanzierungsprobleme der sozialen Pflegeversicherung dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass Lasten auf pflegebedürftige Menschen, An- und Zugehörige oder die kommunale Sozialhilfe verschoben werden. Der DBfK lehnt deshalb auch die geplante Verlängerung der Verweildauerstufen beim Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI ab. Die Finanzierung der Pflegeversicherung braucht eine zukunftsfähige, strukturelle Lösung – nicht immer neue Verschiebungen und Kürzungen.Genau diese Gefahr entsteht, wenn mehrere Regelungen des PNOG zusammenwirken: Veränderte Begutachtung kann den Pflegegradmix nach unten verschieben. Der Pflegegradmix steuert in vollstationären Einrichtungen die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI. Gleichzeitig sollen unbesetzte Stellenanteile bestimmter Qualifikationsgruppen unter Voraussetzungen als Transformationsanteile für Technik und Digitalisierung gelten können.
Illustratives Beispiel: Einrichtung mit 80 Bewohner:innen
In einer bewusst vereinfachten Modellrechnung verschieben sich 7 von 80 Bewohner:innen jeweils um einen Pflegegrad nach unten. Dadurch sinkt die nach § 113c berechnete Personalausstattung von 38,07 auf 37,39 Vollzeitäquivalent (VZÄ) – also um 0,68 VZÄ beziehungsweise 1,8 Prozent. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf der Menschen wird durch eine veränderte gesetzliche Schwelle aber nicht automatisch geringer.
Zusätzlicher Mechanismus: Transformationsstellenanteile
Im selben Beispiel umfassen die Qualifikationsgruppen Nr. 2 und 3 zusammen 25,46 VZÄ. Im gesetzlichen Maximalszenario wären unter den vorgesehenen Voraussetzungen bis zu rund 2,55 VZÄ als Transformationsanteile denkbar. Das betrifft unbesetzte Stellenanteile; zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b/§ 53b SGB XI sind nicht erfasst.
Wir bringen unsere fachlichen Forderungen nicht nur in Stellungnahmen und politische Gespräche ein. Wir gehen auch gemeinsam auf die Straße. Der DBfK beteiligt sich an Protestaktionen in verschiedenen Regionen und entwickelt eigene Aktionen. Hier finden sich die nächsten Termine.

24.09.2026, Kiel
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gefährdet aus Sicht zahlreicher Akteure die pflegerische Versorgung der Bevölkerung. Aus diesem Grund organisiert die Interessengemeinschaft ambulante Pflege e. V. (IGAP) am 24.9.2026 eine überparteiliche Kundgebung in Kiel.
Geplant sind ein Demonstrationszug – begleitet von einem Autokorso – von der Halle 400 bis zum Schleswig-Holsteinischen Landtag sowie eine anschließende Kundgebung mit der Möglichkeit zum Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Landesregierung zu appellieren, ihren Einfluss im Bundesrat zu nutzen und sich gegen die vorgesehenen Kürzungen und Einschnitte im Referentenentwurf einzusetzen.
Wir rufen unsere Mitglieder in Schleswig-Holstein auf, sich an der Protestaktion zu beteiligen.
11.11.2026, Berlin
Der DBfK beteiligt sich an der Kampagne #DeutschlandWelchePflegeWillstDu des Deutschen Pflegerats, die durch verschiedene Aktionen sichtbar machen soll, was professionell Pflegende leisten.
Am 11. November gehen wir am Vortag des Deutschen Pflegetags zusammen auf die Straße. Treffpunkt: 14:00 Uhr am Bundeskanzleramt.
Ob kurze Fotoaktion im Team, Übergabe von Forderungen an Abgeordnete oder Beteiligung an einer regionalen Kundgebung: Wir unterstützen DBfK-Mitglieder dabei, berufspolitisch sichtbar zu werden.
Einfach über diesen Button Kontakt zu uns aufnehmen:
Das PNOG wird sich im weiteren Verfahren verändern. Wir informieren über neue Entwürfe, politische Entscheidungen, Protestaktionen und Möglichkeiten zum Mitmachen. Aktuelle Hinweise gibt es auch direkt über die DBfK App.
Berufspolitisch auf dem Laufenden bleiben? Das geht mit der DBfK App. Einfach im App-Store herunterladen Informationen, Aktionen und exklusive Inhalte direkt aufs Smartphone erhalten.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden im Juli 2026 erhebliche Eingriffe in die Finanzierung professioneller Pflege beschlossen. Unser Protest hat besonders weitreichende Verschlechterungen in die öffentliche und politische Debatte gebracht und einzelne Regelungen abgemildert. Trotzdem bleiben gravierende Risiken für Personalausstattung, Tarifrefinanzierung und Versorgung.
Wir begleiten die Umsetzung weiter und sammeln konkrete Auswirkungen aus der Praxis. Zugleich zeigt die Auseinandersetzung: Einmischung wirkt – und sie muss früh beginnen. Deshalb richten wir den Kampagnenfokus jetzt auf das PNOG.
Die zwischenzeitlich diskutierte unmittelbare Abschaffung beziehungsweise vollständige Rückführung in das DRG-System wurde nicht umgesetzt. Das Pflegebudget bleibt zunächst als gesondertes Budget bestehen – allerdings mit erheblichen Begrenzungen.
Für tarifgebundene Anbieter in häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege wurde gegenüber einer starren Obergrenze eine befristete Teilrefinanzierung tariflicher Steigerungen oberhalb der Veränderungsrate aufgenommen.
Die Koalition hat eine Entschließung zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen ergänzt. Sie erkennt an, dass Versorgungseinschränkungen langfristig erhebliche Folgekosten verursachen. Für die Pflege in psychiatrischen Kliniken löst dies die Finanzierungsprobleme jedoch nicht.
Die pflegerischen Folgen des Gesetzes wurden bundesweit öffentlich, in Landesregierungen, Parlamenten, Verbänden und Medien thematisiert. Pflegefachpersonen haben ihre Erfahrungen und Forderungen sichtbar gemacht.
Die Auswirkungen der befristeten Tarifregelungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sollen untersucht werden, einschließlich möglicher Folgen für die Sicherstellung der Versorgung.
Das Pflegebudget bleibt formal bestehen, wird aber ab 2027 an eine Obergrenze gebunden. Steigende Pflegepersonalkosten und Tariferhöhungen oberhalb dieser Grenze werden nur noch teilweise berücksichtigt. Mittel für pflegeentlastende Maßnahmen werden stark reduziert und bis 2029 vollständig aus dem Pflegebudget herausgenommen. Gleichzeitig wird die PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument abgeschafft; auch der Mindeststandard über die Pflegepersonaluntergrenzen in den Leistungsgruppen wird geschwächt.
Die Folge: Krankenhäuser erhalten stärkere Anreize, Personalaufbau, Ausfallkonzepte, Qualifizierung und Entlastungsmaßnahmen zurückzustellen. Eine abstrakte Pflicht zu „ausreichendem Personal“ ersetzt keine bedarfsbezogene und überprüfbare Personalbemessung.
Für die häusliche Krankenpflege wird die durchschnittliche Veränderungsrate zur maßgeblichen Obergrenze der Vergütungsentwicklung. Für tarifgebundene Dienste können Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze für zwei Jahre nur zur Hälfte der Differenz berücksichtigt werden. Das ist gegenüber einer vollständigen Deckelung eine Abmilderung – eine vollständige Refinanzierung tatsächlicher Personalkosten ist es nicht.
Die Folge: Gerade personalintensive Dienste geraten unter Druck, wenn Lohn-, Sach- und Strukturkosten stärker steigen als die gesetzliche Obergrenze. Das gefährdet wirtschaftlich tragfähige Angebote, Tarifbindung und die Versorgung von Menschen zu Hause.
In der außerklinischen Intensivpflege wird die Vergütungsentwicklung begrenzt. Tarifgebundene Leistungserbringer dürfen Vergütungssteigerungen oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate für zwei Jahre nur anteilig – bis zur Hälfte der Differenz – geltend machen. Die Regelung wird evaluiert, löst aber das strukturelle Problem nicht.
Die Folge: In einem Versorgungsbereich mit hohem Fachpersonenbedarf und besonders großer Verantwortung können steigende Personalkosten nicht vollständig abgebildet werden. Das erhöht das Risiko von Angebotsrückzug, Personalengpässen und instabilen Versorgungsarrangements für besonders vulnerable Menschen.
Die Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken werden stärker in die allgemeine GKV-Ausgabenbegrenzung einbezogen. Der Veränderungswert wird für die Jahre 2027 bis 2029 an die Grundlohnentwicklung gebunden; Tarifsteigerungen oberhalb der Obergrenze werden nur teilweise refinanziert. Nicht besetzte bzw. nicht zweckentsprechend verwendete Personalmittel müssen konsequenter zurückgeführt werden. Die verbindlichen Mindestpersonalvorgaben der PPP-RL bleiben zwar bestehen, ihre Finanzierung wird jedoch enger.
Die Folge: Einrichtungen müssen Mindestvorgaben unter wachsendem Kostendruck erfüllen. Das kann zulasten von Beziehungsarbeit, Kontinuität, Deeskalation, Milieugestaltung und qualifizierter pflegerischer Begleitung gehen.
Jetzt beginnt die nächste Phase unserer Arbeit in Bezug auf die Gesetzgebung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir begleiten die Umsetzung des GKV-Gesetzes, dokumentieren Auswirkungen auf Personal, Arbeitsbedingungen und Versorgung und bringen diese Erkenntnisse in die politische Debatte ein. Einer Politik, die Pflege vor allem als Kostenfaktor behandelt, setzen wir eine klare Alternative entgegen: professionelle Pflege mit erweiterten Kompetenzen, bedarfsgerechter Personalausstattung und verlässlicher Finanzierung.
Einstellungsstopps, reduzierte Entlastungsmaßnahmen, Schwierigkeiten bei Tarifrefinanzierung, Angebotsabbau oder Versorgungslücken sind bereits Realität? Dann bitte die konkreten Entwicklungen an uns melden. Wir bündeln die Hinweise, prüfen sie und bringen sie anonymisiert in unsere politische Arbeit ein.
7.7.2026, Hamburg: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Marienkrankenhaus und dem Goldbach PalliativPflegeTeam:
24.06.2026, Bremen:
24.06.2026, Hannover:


10.6.2026, Hannover: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz:


Ausschnitt aus der Protestrede von DBfK Nordwest-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke in Hannover
10.06.2026, München:


08.06.2026, Augsburg:

>>> Auch hier vorbeischauen: www.dbfk.de/deinohr
Die Delegiertenversammlung des DBfK hat die Bundesregierung und politische Entscheidungsträger:innen in einer Resolution zum Umlenken aufgefordert.
