Aufruf_Protestaktion Pflege
Aufruf_Protestaktion Pflege
PNOG nachbessern! Professionelle Pflege und Versorgung sichern!
Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit dem 30.09.2026 vor und enthält weiterhin zentrale Risiken für bedarfsgerechte Leistungen, gute Entlohnung und eine sichere Personalausstattung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geändert werden!

Aktueller Stand: Kabinettsentwurf 30.09.2026

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum PNOG beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. In den weiteren Beratungen von Bundesrat und Bundestag müssen die Folgen für Pflegebedürftige, beruflich Pflegende und die Versorgung sorgfältig geprüft und notwendige Änderungen durchgesetzt werden.


Das kannst du jetzt tun

Politische Entscheidungen verändern sich, wenn viele Menschen ihre Erfahrung, ihre fachliche Perspektive und ihre Stimme einbringen. Jede und jeder wählt den Schritt, der persönlich gerade am besten passt – zwei Minuten, zehn Minuten, vor Ort oder dauerhaft im DBfK.

2 Minuten: Jede Praxiserfahrung zählt

Was würden die PNOG-Pläne im eigenen Arbeitsbereich konkret bedeuten? Wir bündeln die Rückmeldungen und bringen sie in politische Gespräche, Stellungnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein.

10 Minuten: professionelle Pflege sichtbar machen

Informationen und Aktionsmaterialien im Team, auf Social Media oder bei einer Veranstaltung nutzen. Je sichtbarer Pflegefachpersonen ihre fachliche Kritik machen, desto schwerer lässt sie sich politisch übergehen.

Vor Ort: Gemeinsam in Berlin laut werden am 11. November!

Aufruf zur DPR-Demo am 11.11.2026
Aufruf zur DPR-Demo am 11.11.2026

Vor Ort: Gemeinsam laut werden

Mit dem eigenen Team oder als Studierendengruppe/ Ausbildungskurs eigene Protestaktionen starten. Wir unterstützen bei euren Ideen!

Dauerhaft: Berufspolitische Stimme stärken

Eine Kampagne wirkt am stärksten, wenn sie auf einer starken Organisation aufbaut.  Mitglied werden im DBfK oder eine Kollegin oder einen Kollegen für die gemeinsame berufspolitische Stimme gewinnen.


Das tun wir

Als DBfK vertreten wir die Perspektive professioneller Pflege im Gesetzgebungsverfahren. Wir analysieren die Entwürfe, formulieren konkrete Änderungsvorschläge, führen Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene, bringen unsere Positionen in Anhörungen und Beteiligungsverfahren ein und machen die Folgen problematischer Regelungen öffentlich sichtbar. Gleichzeitig organisieren und unterstützen wir Protestaktionen, damit die Stimme von Pflegefachpersonen nicht nur in Papieren, sondern auch auf der Straße und in der Öffentlichkeit hörbar wird.

  • Wir benennen konkrete Änderungsbedarfe statt pauschaler Ablehnung
  • Wir machen sichtbar, wie gesetzliche Regelungen Arbeitsbedingungen und Versorgung beeinflussen
  • Wir nutzen Kontakte auf Bundesebene und den Bundestag, in den Ländern und den Bundesrat als politische Hebel, wo Interessen und Pflegeperspektive zusammenkommen
  • Wir bringen Praxiserfahrungen von Pflegefachpersonen in die politische Debatte
  • Wir mobilisieren Mitglieder und weitere Pflegefachpersonen für gemeinsame Aktionen

Das solltest du zum Thema wissen

Das ist die aktuelle Fassung des Gesetzes

Das sind vorangegangene Entwürfe zum PNOG

So bewerten wir die vorliegenden Entwürfe

Der DBfK lehnt nicht jede Reformidee des PNOG ab. Aber zentrale Regelungen des Referentenentwurfs haben aus unserer Sicht Versorgungssicherheit, gute Arbeitsbedingungen und pflegefachliche Qualität gefährdet. Der Kabinettsbeschluss enthält einige wichtige Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Zentrale Risiken für bedarfsgerechte Leistungen, gute Entlohnung und eine sichere Personalausstattung bleiben jedoch bestehen.

Das sind unsere TOP-Änderungsbedarfe

Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Kabinettsentwurf zwar Verbesserungen beim Thema Tariftreueregelungen. Kritisch bleiben die begrenzte Refinanzierungsdynamik für Einrichtungen mit regional üblichem Entlohnungsniveau, eingefrorene pflegetypische Zuschläge und mögliche Verzögerungen von Entlohnungsanpassungen.

Unsere Forderung: Angemessene Entlohnung einschließlich Zuschlägen vollständig und zeitnah refinanzieren.

Das PNOG verändert Schwellenwerte und Teile der Bewertungssystematik bei der Einstufung in Pflegegrade. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist die refinanzierbare Personalausstattung nach § 113c SGB XI unmittelbar an den Pflegegradmix gekoppelt. Werden künftig weniger höhere Pflegegrade erreicht, kann rechnerisch weniger Personal vereinbart werden – auch dann, wenn der tatsächliche pflegerische Unterstützungsbedarf nicht entsprechend sinkt. Das kann Arbeitsverdichtung und Qualitätsrisiken verstärken.

Der Kabinettsentwurf zum PNOG hat zumindest einen Prüfauftrag (§ 113c Absatz 10) aufgenommen. Das Problem wird also  erkannt, eine verbindliche Absicherung fehlt jedoch. 

Unsere Forderung: Auswirkungen müssen unabhängig geprüft und notwendige Anpassungen vor Wirksamwerden der neuen Begutachtung verbindlich geregelt werden. Bei einer Umsetzung muss ausgeschlossen sein, dass bei unverändertem Pflegebedarf weniger Personal refinanziert wird.

Es sollen auch nach dem Kabinettsentwurf zum PNOG sogenannte "Transformationsstellen" innerhalb der Personalhöchstausstattung berücksichtigt werden können. Digitalisierung kann die Arbeit von Pflegefachpersonen sinnvoll unterstützen. Problematisch wird sie dort, wo Technik an die Stelle realer personeller Kapazität tritt.

Unsere Forderung: Digitalisierung zusätzlich finanzieren. Qualifizierte Assistenz- und Fachpersonalanteile dürfen nicht durch fiktive Stellen ersetzt werden. 

Nach dem Kabinettsentwurf zum PNOG soll nun erst ab dem Jahr 2029 eine präventionsorientierte Pflegebegleitung eingeführt werden. Die Weitergeltung bestehender Beratungsstrukturen bis Ende 2028 begrüßen wir. Bewährte Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebote bzw. bestehende qualifizierte Strukturen wie anerkannte Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste und weitere pflegefachliche Beratungsanbieter müssen zwingend einbezogen werden in die weitere Ausgestaltung. Kritisch sieht der DBfK außerdem eine Verknüpfung der Pflegebegleitung mit Kürzung oder Entzug von Leistungsansprüchen.

Unsere Forderung: Pflegebegleitung als pflegefachlich geprägte Unterstützungsleistung ausgestalten, bestehende Strukturen sichern, Übergänge lückenlos regeln und Sanktionen vermeiden.

Die anfänglich geplante Halbierung des Entlastungsbudgets wurde zurückgenommen. Die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 soll aber nach Wunsch der Bundesregierung kommen. 

Die Neuordnung ambulanter Leistungen darf bestehende Entlastungsmöglichkeiten nicht faktisch reduzieren. Planbare Auszeiten und vorübergehende Ersatzpflege sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass häusliche Pflegearrangements langfristig tragfähig bleiben. 

Unsere Forderung: Entlastungsmöglichkeiten der Verhinderungspflege vollständig, planbar und niedrigschwellig erhalten und regionale Unterstützungsstrukturen stabilisieren.

Ambulante Notdienste und Akut-Kurzzeitpflege sind laut Kabinettsentwurf zum PNOG ab 2028 vorgesehen, um Versorgungslücken zu schließen. Dafür braucht es jedoch reale Kapazitäten. Pflegerische Akutversorgung ist eine Vorhalte- und Sicherheitsleistung. Sie braucht Personal, Rufbereitschaft, Erreichbarkeit, Einsatzsteuerung, Wegzeiten, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie klare Regelungen zu Verantwortung und Haftung.

Unsere Forderung: Verbindliche und auskömmliche Versorgungs- und Vergütungsregelungen schaffen. Neue Ansprüche dürfen erst greifen, wenn die Leistungen regional tatsächlich verfügbar sind.

Finanzierung verlässlich und solidarisch weiterentwickeln

Die geplante Verlängerung der Wartezeiten auf höhere Leistungszuschläge im Pflegeheim wurde im Kabinettsentwurf zum PNOG  zurückgenommen. Das begrüßen wir. Eine verlässliche Begrenzung der Eigenanteile und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung bleiben dennoch notwendig. Der spätere Beginn der jährlichen Leistungsanpassung darf nicht dazu führen, dass notwendige professionelle Pflege für Betroffene zunehmend unbezahlbar wird.

Diese Gefahr sehen wir

Gleicher Pflegebedarf – weniger finanzierbares Personal? Genau diese Gefahr entsteht, wenn mehrere Regelungen des PNOG zusammenwirken: 

Nach dem Kabinettsentwurf zum PNOG verändern sich Schwellenwerte und Teile der Bewertungssystematik bei der Einstufung in Pflegegrade. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist die refinanzierbare Personalausstattung unmittelbar an den Pflegegradmix gekoppelt. Werden künftig weniger höhere Pflegegrade erreicht, kann rechnerisch weniger Personal vereinbart werden – auch dann, wenn der tatsächliche pflegerische Unterstützungsbedarf nicht entsprechend sinkt.

Zudem sollen bis zu zehn Prozent der Stellenanteile im Korridor zwischen der mindestens und der höchstens zu vereinbarenden Ausstattung für Transformationsstellen genutzt werden können. Betroffen sind die vorgesehenen Assistenz- und Fachpersonalgruppen. Der konkrete Umfang hängt insbesondere von der maßgeblichen Mindestpersonalausstattung ab und lässt sich deshalb nicht pauschal aus der gesamten Personalmenge berechnen.

Der DBfK fordert: Technische Entlastung zusätzlich finanzieren und die tatsächlich notwendige personelle Versorgung absichern.

Illustratives Beispiel: Einrichtung mit 80 Bewohner:innen

In einer bewusst vereinfachten Modellrechnung verschieben sich 7 von 80 Bewohner:innen jeweils um einen Pflegegrad nach unten. Dadurch sinkt die nach § 113c berechnete Personalausstattung. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf der Menschen wird durch eine veränderte gesetzliche Schwelle aber nicht automatisch geringer.

Zusätzlicher Mechanismus: Transformationsstellenanteile

Ohne die maßgebliche Mindestbesetzung ist für diese Modell-Einrichtung keine belastbare Zahl berechenbar. Aber: Bis zu 10% des Korridors zwischen Mindest- und Höchstausstattung können für Technik genutzt werden.

Zusätzliche Betreuungspersonen nach § 43b sind derzeit nicht erfasst; ihre Integration wird gesondert geprüft.

So verschaffen wir uns Gehör

Wir bringen unsere fachlichen Forderungen nicht nur in Stellungnahmen und politische Gespräche ein. Wir gehen auch gemeinsam auf die Straße. Der DBfK beteiligt sich an Protestaktionen in verschiedenen Regionen und entwickelt eigene Aktionen. Hier finden sich die nächsten Termine.

Protestaktion
Protestaktion

Aktuelle Protestaktionen vor Ort

DBfK-Vertreter:innen bei einer Protestaktion in Kiel am 24.09.2026
DBfK-Vertreter:innen bei einer Protestaktion in Kiel am 24.09.2026

11.11.2026, Berlin

Der DBfK beteiligt sich an der Kampagne #DeutschlandWelchePflegeWillstDu des Deutschen Pflegerats, die durch verschiedene Aktionen sichtbar machen soll, was professionell Pflegende leisten.

Am 11. November gehen wir am Vortag des Deutschen Pflegetags zusammen auf die Straße. Treffpunkt: 14:00 Uhr am Bundeskanzleramt.

Vor Ort selbst etwas starten!

Ob kurze Fotoaktion im Team, Übergabe von Forderungen an Abgeordnete oder Beteiligung an einer regionalen Kundgebung: Wir unterstützen DBfK-Mitglieder dabei, berufspolitisch sichtbar zu werden.

Einfach über diesen Button Kontakt zu uns aufnehmen:

Der Ausbildungskurs ‚April 24‘ des Marienhospitals Stuttgart hat sich im berufspolitischen Unterricht auf eine Protestaktion in Stuttgart vorbereitet und eine Fotoaktion durchgeführt.  Foto: Marienhospital Stuttgart
Der Ausbildungskurs ‚April 24‘ des Marienhospitals Stuttgart hat sich im berufspolitischen Unterricht auf eine Protestaktion in Stuttgart vorbereitet und eine Fotoaktion durchgeführt.

Foto: Marienhospital Stuttgart

So halten wir dich auf dem Laufenden

Das PNOG wird sich im weiteren Verfahren verändern. Wir informieren über neue Entwürfe, politische Entscheidungen, Protestaktionen und Möglichkeiten zum Mitmachen. Aktuelle Hinweise gibt es auch direkt über die DBfK App. Einfach im App-Store herunterladen Informationen, Aktionen und exklusive Inhalte direkt aufs Smartphone erhalten.

Mehr über die DBfK App erfahren

Und was ist mit dem beschlossenen GKV-Spargesetz? Die Folgen nehmen wir nicht hin!

Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist das Ergebnis unterm Strich ein Spargesetz. Durch unseren hartnäckigen Protest haben wir aber Schlimmeres abgewendet. Was unser Protest bewirkt hat, erfahrt ihr hier:
www.dbfk.de/deinohr

Im Falle des GKV-Spargesetzes beginnt jetzt die nächste Phase unserer Arbeit: Wir begleiten die Umsetzung, dokumentieren Auswirkungen auf Personal, Arbeitsbedingungen und Versorgung und bringen diese Erkenntnisse in die politische Debatte ein. Einer Politik, die Pflege vor allem als Kostenfaktor behandelt, setzen wir eine klare Alternative entgegen: professionelle Pflege mit erweiterten Kompetenzen, bedarfsgerechter Personalausstattung und verlässlicher Finanzierung. 

Deshalb: Auswirkungen sichtbar machen!

Einstellungsstopps, reduzierte Entlastungsmaßnahmen, Schwierigkeiten bei Tarifrefinanzierung, Angebotsabbau oder Versorgungslücken sind bereits Realität? Dann bitte die konkreten Entwicklungen an uns melden. Wir bündeln die Hinweise, prüfen sie und bringen sie anonymisiert in unsere politische Arbeit ein. 

Gemeinsam: für sichere Pflege und Gesundheitsversorgung!

Die Delegiertenversammlung des DBfK hat die Bundesregierung und politische Entscheidungsträger:innen in einer Resolution zum Umlenken aufgefordert.

Resolution Pflege ist kein Sparschwein auf der 65. Delegiertenversammlung des DBfK
Resolution Pflege ist kein Sparschwein auf der 65. Delegiertenversammlung des DBfK

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