Krankenhausreform enttäuschend für die Pflege

DBfK zum vorgelegten Kabinettsentwurf des KHVVG

17.05.2024

Am Mittwoch, den 15. Mai 2024, wurde der Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich enttäuscht. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper dazu:

„Eine Reform der Krankenhausversorgung ist dringend nötig und sie darf nicht isoliert angegangen werden. Wenn wir erfolgreich die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen wollen, muss die Bundesregierung mit der Krankenhausreform die richtigen Weichen stellen. Das heißt, Pflegequalität muss ein Kriterium für die Zuordnung zu Leistungsgruppen sein. Eine Klinik, die Spitzenmedizin leisten will, kommt ohne hohe Pflegequalität nicht aus. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die unter pflegerischer Leitung stehen können, werden notwendig, insbesondere um älteren, multimorbiden Patient:innen Tage der Rekonvaleszenz ermöglichen zu können. Wir sehen aber im aktuellen Entwurf, dass sämtliche Regelungen – wie die Stärkung der medizinisch-pflegerischen Versorgung –, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen wurden. Das Gesetz in dieser Form ist ein Bärendienst für eine erfolgreiche Reform der Gesundheitsversorgung in Deutschland und nutzt die Potenziale der professionellen Pflege nicht.“

Anja Kathrin Hild
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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