Die Pflegeplanung ist ein zentraler Bestandteil des Pflegeprozesses und gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten von Pflegefachpersonen. Sie ermöglicht es, Pflegebedarfe systematisch zu erfassen, Pflegeziele festzulegen und geeignete Maßnahmen zu planen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen. Damit trägt sie wesentlich zu einer strukturierten, nachvollziehbaren und qualitätsgesicherten Pflege bei.
Praxisanleitende unterstützen Auszubildende dabei, den Pflegeprozess zu verstehen und Pflegeplanung in der Praxis anzuwenden.
Im Seminar wird die Bedeutung der Pflegeplanung im professionellen Pflegehandeln praxisnah dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmenden das NANDA-Pflegediagnosenmodell kennen.
Inhalte
Methoden
Zielgruppe
Praxisanleiter:innen, Pflegepädagog:innen und interessierte Pflegefachpersonen aller Pflegesettings
Referentin
Svenja Hummel
Pflegepädagogik (B.A.), Pflegewissenschaft (M.A.).
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung; PC, Laptop oder Tablet mit funktionierender Kamera und Mikrofon (Headset wenn möglich); Einzelarbeitsplatz
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz können 8 Fortbildungspunkte erwerben.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.