02.10.2026
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) werden bereits weitreichende Veränderungen der Pflegeversicherung vorgenommen, bevor die angekündigte Strukturkommission ihre Arbeit aufnimmt und Vorschläge für eine grundlegende Reform vorlegen kann. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert diese Reihenfolge der Reform scharf und fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
„Dass die Pflegeversicherung eine Reform braucht, wissen und sagen wir seit Jahren“, so DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Jetzt wird auf den letzten Drücker ein Spargesetz durchgepeitscht, das bereits Strukturen verändert, obwohl noch kein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Pflegereform vorliegt. Hier wird der zweite vor dem ersten Schritt gemacht.“
Aus Sicht des DBfK hätte man zunächst die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren müssen, indem der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen nachkommt und die Corona-Schulden zurückzahlt. Dies hätte Zeit verschafft, um eine grundlegende Neuordnung mit fachlich fundierter Gesamtstrategie zu entwickeln und die Pflegeversicherung wirklich zu reformieren. Diese Aufgabe soll nun die Strukturkommission übernehmen, die aber durch das PNOG bereits strukturell und finanziell eingeschränkt wird.
Positiv sieht der DBfK die stärkere Präventionsorientierung und die geplante Pflegebegleitung. Ob sie allerdings tatsächlich Verbesserungen für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen bringt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und Finanzierung ab. „Mit der Pflegeberatung durch Pflegefachpersonen bestehen bereits Strukturen, auf die die geplante Pflegebegleitung aufbauen könnte“, erklärt Lux. „Es wäre strategisch falsch, diese jetzt zu schwächen und später Personal und pflegefachliche Kompetenz für neue Strukturen wieder aufbauen zu müssen.“
Gleichzeitig bleiben zentrale Probleme ungelöst: Ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen stehen bereits unter hohem wirtschaftlichem und personellem Druck.
Der wirtschaftliche Druck kann sich durch das PNOG weiter verschärfen. Wenn steigende Löhne nicht vollständig refinanziert werden, müssen Einrichtungen die Differenz selbst tragen. Für Dienste und Einrichtungen, die schon heute wirtschaftlich am Limit arbeiten, kann das bedeuten: weniger Personal, weniger Angebote – bis hin zu Standort- oder Betriebsschließungen.
Hinzu kommen die geplanten Änderungen bei den Schwellenwerten der Pflegegrade. Sie verändern voraussichtlich die Zusammensetzung der Pflegegrade in den Einrichtungen und können damit auch Folgen für die Personalbemessung haben. Werden die Personalanhaltswerte entsprechend abgesenkt, droht weiterer Personalabbau.
„Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, kann die Strukturkommission nur noch reparieren, was jetzt schon entschieden wurde, ohne die Folgen für Menschen mit Pflegebedarf, ihre Angehörigen und die beruflich Pflegenden ausreichend zu berücksichtigen“, kritisiert Lux. „Wir werden daher auch im parlamentarischen Verfahren weiter auf Nachbesserungen pochen. Die Strukturkommission muss nun schnell ins Arbeiten und zu Ergebnissen kommen. Und dabei gehört die professionelle Pflege von Beginn an mit an den Tisch.“